Erinnerung: Einsatz für den öffentlichen Gesundheitsdienst / Reminder: Help for the Public Health Service (in German)

Das Präsidium der Universität Göttingen bittet noch einmal eindringlich darum, in allen Einrichtungen zu eruieren, ob einzelne Kolleg*innen für einen begrenzten Zeitraum abkömmlich sind und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst gemeldet werden können.

Für den Einsatz beim Öffentlichen Gesundheitsdienst wurden der Universität folgende Rahmenbedingungen mitgeteilt:

  • Durch die komplexe Einarbeitung kommen bevorzugt Mitarbeiter*innen mit einem Arbeitszeitumfang von 1,0 (mindestens jedoch in jedem Fall 0,5) in Frage.
  • Auf die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub soll im Unterstützungszeitraum möglichst verzichtet werden.
  • Die Aufgabenwahrnehmung bei den Gesundheitsämtern kann in der Regel nicht im Homeoffice erfolgen.
  • Eine flächendeckende Verteilung (insbesondere in strukturschwächere Regionen) der unterstützenden Personen ist von besonderer Wichtigkeit. Ist in strukturschwachen Regionen eine heimatnahe Entsendung mangels Verfügbarkeit nicht gegeben, kann hier eine freiwillige Entsendung mit einer Übernachtungsmöglichkeit erfolgen. Die Bereitschaft der Kolleg*innen wird entsprechend mit abgefragt.

Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob Sie oder ob aus Ihren Bereichen Mitarbeiter*innen identifiziert werden können, die diese Aufgabe unter den genannten Bedingungen übernehmen können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt werden nur Mitarbeiter*innen gemeldet, die dies freiwillig übernehmen. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) muss jedoch aus seinem Zuständigkeitsbereich ein Quorum melden. Sollte dies nicht erreicht werden, kann es sein, dass die Universität bald zu einer konkreten Meldung verpflichtet wird.

Freiwillige und mit den Führungskräften abgesprochene Meldungen bitte umgehend an die Personalabteilung, Christine Weinrich (E-Mail: personalabteilung@zvw.uni-goettingen.de), geben. Von dort erhalten Sie dann auch weitere Informationen.