Liebe Beschäftigte der Universität,
in den vergangenen zwei Jahren haben wir an der Universität in allen Bereichen große Anstrengungen unternommen, um den Universitätsbetrieb unter Pandemiebedingungen aufrecht zu erhalten. Ich bin immer wieder und immer noch beeindruckt, wie gut wir diese Krise gemeistert haben. In allen Bereichen haben wir gelernt, welche Dinge digital oder von unterwegs erledigt werden können, … Weiterlesen
Inkrafttreten der Dienstvereinbarung Mobile Arbeit / Service agreement on mobile working
Carsten Dolle (Vorsitzender des Personalrats) und Dr. Valérie Schüller (Dr. Valérie Schüller (Vizepräsidentin für Finanzen und Personal) bei der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung
Im Folgenden sind die wesentlichen Aspekte der Dienstvereinbarung kurz zusammengefasst:
- Mit der Dienstvereinbarung wird mobiles Arbeiten und nicht Homeoffice eingeführt. Damit ist das Arbeiten nicht nur in der Dienststätte, sondern an jedem anderen Ort innerhalb Deutschlands möglich.