Einsatz für den öffentlichen Gesundheitsdienst / Help for the Public Health Service (in German)

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat der Universität Göttingen Folgendes mitgeteilt: Die Landesregierung hat beschlossen, dass auch über den 31. Dezember 2021 hinaus eine weitere personelle Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit dem Ziel einer möglichst lückenlosen Kontaktnachverfolgung erforderlich ist. Zugleich hat das Kabinett festgestellt, dass eine Anpassung des für die Unterstützung im ÖGD eingesetzten Personals auf künftig 300 VZE bedarfsdeckend ist. Die Unterstützungsbitte ergeht zunächst befristet bis zum 31. März 2022. Eine Verlängerung der Einsätze ist jedoch nicht ausgeschlossen und korrespondiert mit der weiteren Entwicklung der epidemischen Lage.

Für den Einsatz beim Öffentlichen Gesundheitsdienst wurden folgende Rahmenbedingungen festgesetzt:

  • Durch die komplexe Einarbeitung kommen bevorzugt Mitarbeiter*innen mit einem Arbeitszeitumfang von 1,0 (mindestens jedoch in jedem Fall 0,5) in Frage.
  • Auf die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub soll im Unterstützungszeitraum möglichst verzichtet werden.
  • Die Aufgabenwahrnehmung bei den Gesundheitsämtern kann in der Regel nicht im Homeoffice erfolgen.
  • Eine flächendeckende Verteilung (insbesondere in strukturschwächere Regionen) der unterstützenden Mitarbeiter*innen ist von besonderer Wichtigkeit. Ist in strukturschwachen Regionen eine heimatnahe Entsendung mangels Verfügbarkeit nicht gegeben, kann hier eine freiwillige Entsendung mit einer Übernachtungsmöglichkeit erfolgen. Die Bereitschaft der Kolleg*innen wird entsprechend mit abgefragt.
  • Sofern sich unter den benannten Mitarbeiter*innen Jurist*innen oder Beamt*innen des ehemaligen gehobenen Dienstes (für den Einsatz im MS und NLGA) befinden, bitte ich dies in der Tabelle gesondert zu kennzeichnen.

Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob Sie oder ob aus Ihren Bereichen Mitarbeiter*innen identifiziert werden können, die diese Aufgabe und den genannten Bedingungen übernehmen können.

Freiwillige und mit den Führungskräften abgesprochene Meldungen bitte ich umgehend, bis spätestens Mittwoch, 12. Januar 2022 an die Personalabteilung, Christine Weinrich (E-Mail: personalabteilung@zvw.uni-goettingen.de) zu geben. Von dort erhalten Sie dann auch weitere Informationen.