Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs / Revision of the regulations and measures for protection against infection

Heute wurde der „Maßnahmenkatalog“ neu aufgelegt und die Regelungen und Hinweise zum reduzierten Präsenz-Betrieb der Universität während der Corona-Pandemie aktualisiert. sie sind seit heute gültig. Die Version 2.0 greift zahlreiche Fragen und Hinweise auf, die aus allen Bereichen der Universität an die Krisenstableitung herangetragen wurde. Für diese Rückmeldungen bedanken wir uns sehr.

Das Kapitel zu „Allgemeine Maßnahmen und Verhaltensregeln“ ist neu gefasst worden und enthält unter anderem die Anpassung des Mindestabstands an die Regeln des Landes von 2,5 auf 1,5 m sowie Angaben zum Einsatz von Reinigungs- bzw. Desinfektionsmitteln. Zudem werden separate Handreichungen für Maßnahmen erstellt, die genauere Regeln erfordern. Die erste Handreichung, die zeitgleich online geht, adressiert die „Durchführung von Präsenzprüfungen“. Unter der Federführung der Abteilung Studium und Lehre wurde sie im Dialog mit den Studiendekanaten und Studierendenvertretern erarbeitet, in enger Abstimmung mit dem Gebäudemanagement, dem Betriebsärztlichen Dienst und der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz.

Wir befinden uns in einer Zeit, in der sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch Bund, Länder und Kommunen festgesetzt werden, in kurzen Abständen ändern. Auch wenn wir hoffen, dass wir mit diesen Maßnahmen Planungssicherheit für den Rest des Sommersemesters haben, können wir nicht ausschließen, dass unsere Regelungen für die Universität im Laufe des Semesters erneut angepasst werden müssen. Hinweise sind wieder sehr willkommen – melden Sie sich, wenn etwas unklar ist bzw. verbessert oder korrigiert werden sollte, per E-Mail beim Informationspostfach Coronavirus (cv-info@uni-goettingen.de).


Today, an updated document (in German) was published about the regulations and measures for protection against infection during these times of reduced presence operation at the University. Among other issues, the distancing guidelines will be set consistently at the nationally accepted 1.5m.

 

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