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UniNews 9.2
regelmäßig Nachrichten
zu Corona und mehr
18.09.2020

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Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeiter*innen,

seit über einem halben Jahr leben und arbeiten wir im Zeichen der Corona-Pandemie, und vor fast einem halben Jahr mussten wir aufgrund der Infektionsgefahr den Lehrbetrieb zeitweise einstellen. Alle Beschäftigten der Universität sollten soweit wie möglich ausschließlich von zu Hause aus arbeiten.

Ein weiteres Mal möchten wir Ihnen allen für Ihren Einsatz im Homeoffice oder an den Arbeitsplätzen an der Universität, an denen kein Homeoffice möglich war, danken! Und auch wenn sich dieser Newsletter vor allem an Mitarbeiter*innen richtet – auch an Sie, liebe Studierende, vielen Dank für Ihr Engagement bei der Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Studiums!

In dieser Zeit haben wir viel erreicht, beispielsweise unsere digitale Infrastruktur ausgebaut und uns an neue Formen der Kommunikation, der Zusammenarbeit und der Lehre gewöhnt. Vieles davon wird uns erhalten bleiben und wir werden es weiter nutzen, wenn die Pandemie-Gefahr vorbei ist – auch wenn wir alle aktuell noch nicht absehen können, wann dies der Fall sein wird.

Derzeit müssen wir uns aber damit auseinandersetzen, dass der Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb der Universität langfristig unter Corona-Bedingungen organisiert werden muss. Für das Wintersemester 2020/21 bieten wir vermehrt Präsenzveranstaltungen – soweit wie möglich – an. Auch bei anderen, dringend notwendigen Veranstaltungen können wir teilweise Präsenz organisieren. Die hierfür jeweils aktuellen Regeln finden Sie auf unseren zentralen Corona-Infoseiten in verschiedenen Dokumenten, die wir in den vergangenen Wochen herausgegebenen oder aktualisiert haben und die am Ende dieses Vorworts noch einmal verlinkt sind: dem Hygiene-Maßnahmenplan, den Eckpunkten für das Wintersemester sowie den Richtlinien für Veranstaltungen im Wintersemester.

Diese vorsichtige und schrittweise Erweiterung der Präsenz an der Universität führt vielerorts zunehmend zum Wunsch und zur Erfordernis, in einen stärkeren Präsenzbetrieb zurückzukehren. Ab dem 1. Oktober 2020 ist deshalb eine Präsenz am Arbeitsplatz grundsätzlich und unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften wieder möglich und erwünscht. Dabei gilt wie bei allen aktuellen Maßnahmen und Entscheidungen: so viel Präsenz wie möglich, ohne sich und andere zu gefährden. Und natürlich: Wir passen unsere Regeln ständig der aktuellen Infektionslage und den gesetzlichen Regelungen an.

Die genauere Ausgestaltung wird sich nach den besonderen Bedingungen der einzelnen Fakultäten und Einrichtungen richten, Details finden Sie weiter unten im Newsletter. Die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz, der Betriebsärztliche Dienst und die Personalabteilung unterstützen Sie bei Fragen gerne.

In den vergangenen Monaten wurde – nicht zuletzt aufgrund der coronabedingten Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – viel über Möglichkeiten und Grenzen von Befristungen, Verlängerungen und Entfristungen wissenschaftlicher Stellen gesprochen. Eine längere Abhandlung der Personalabteilung im heutigen Newsletter enthält Hintergrundinformationen zu Arbeitsverträgen, Verlängerungsmöglichkeiten und der coronabedingten Ausweitung des Höchstbefristungsrahmens bei befristeten Verträgen. Die Umsetzung dieses Rahmens ist nur individuell, abhängig von den konkreten Umständen und Finanzierungshintergründen, möglich. Wie aber schon an anderer Stelle möchten wir hier noch einmal an alle Vorgesetzten appellieren, die durch das WissZeitVG und Drittmittelgeber*innen ermöglichten Verlängerungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die besonderen Herausforderungen für Nachwuchswissenschaftler*innen während der Pandemie auf diese Weise zu minimieren.

Geben Sie auf sich und andere acht!

Ihre

Prof. Dr. Reinhard Jahn, Präsident
Dr. Valérie Schüller, Vizepräsidentin für Finanzen und Personal

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Informationen für Mitarbeiter*innen

Information for staff

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Regelungen zum Präsenzbetrieb und zu Homeoffice ab 1. Oktober / Regulations for working on-site and from home from October 1

Regelungen zum Präsenzbetrieb und zu Homeoffice einhergehend mit der Ausnahme von den Dienstvereinbarungen Arbeitszeit an der Georg-August-Universität ab 01.10.2020

Ziel:

Ziel der zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abgeschlossenen Regelungsabrede zur Ausnahme der Dienstvereinbarungen Arbeitszeit ist der schrittweise Übergang des reduzierten Lehr- und Forschungsbetriebs zu einem überwiegenden Präsenzbetrieb unter Wahrung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln und durch gezielten Einsatz unterstützender moderner Arbeitsmethoden wie Homeoffice oder Schichtbetrieb bei gemeinschaftlich genutzten Bereichen, um die pandemiebedingten Hygienevorgaben einhalten zu können.

Die nationale und internationale Lage lässt eine Rückkehr zum universitären Vollbetrieb in Präsenz derzeit noch nicht zu, dennoch besteht zunehmend der Wunsch und das Erfordernis, in den Präsenzbetrieb zurückzukehren. Selbstverständlich spielt die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften dabei eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit dem Personalrat wurde daher folgende Regelung beschlossen:

• Nutzung der Einzelbüros in Präsenz grundsätzlich vorrangig gewünscht, es sei denn, dass durch die weiteren räumlichen Gegebenheiten die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.

• Nutzung der Mehrfachbüros ist grundsätzlich möglich, soweit die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Ebenso muss eine ausreichende Lüftung gewährleistet sein.

• Nutzung von Homeoffice als weitere den Infektionsschutz unterstützende Maßnahme, wenn die im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Erläuterungen zur Nutzung von Mehrfachbüros:

Unter Berücksichtigung der Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen ist auch die Nutzung von Doppel- beziehungsweise Mehrfachbüros mit mehreren Personen möglich. Ob im konkreten Fall einer Mehrfachnutzung eines Büros / mehrerer Büros eines Bereiches aus Infektionsschutzsicht angezeigt ist, wird durch eine diesbezüglich zu erstellende Gefährdungsbeurteilung unter möglicher Unterstützung durch die Stabsstellen Sicherheitswesen/Umweltschutz und/oder Betriebsärztlicher Dienst geklärt. (siehe auch „Gefährdungsbeurteilung Schutz gegen Ausbreitung Coronavirus“ auf der Homepage des Sicherheitswesens, https://www.uni-goettingen.de/de/623905.html). Können die Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen nicht eingehalten werden, ist eine Kohortenbildung mit Homeoffice (wie im Folgenden beschrieben) als unterstützende Maßnahme empfehlenswert. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der/den zuständigen Führungskräften, gegebenenfals in Absprache mit den Stabsstellen Sicherheitswesen/Umweltschutz und/oder Betriebsärztlicher Dienst.

Erläuterungen zur Nutzung von Homeoffice:

Homeoffice kann weiterhin als unterstützendes Mittel zur Umsetzung der Hygienevorschriften dienen, wenn die Arbeitsleistung von zu Hause aus erbracht werden kann und dienstliche Belange wie etwa der Servicegedanke oder anderes dem nicht entgegenstehen. Das heißt konkret, dass die Organisationseinheiten, die bisher überwiegend oder ausschließlich im Homeoffice tätig waren, in der Form zum Normalbetrieb zurückkehren, dass jederzeit eine mindestens anteilige Besetzung vor Ort gewährleistet ist (soweit dies dem Regelbetrieb vor Corona entspricht). Einrichtungsindividuelle Wechselmodelle in jeglicher Form sind zur Einhaltung der Hygienevorschriften gewollt und sind zum Nachvollziehen möglicher Infektionsketten zu verschriftlichen. Es gilt weiterhin, dass Homeoffice nur dann ermöglicht werden kann, wenn die dienstlichen Arbeitsaufträge von zu Hause wahrgenommen werden können. Das heißt, es muss sowohl der Arbeitsplatz an sich für Homeoffice geeignet sein, als auch alle anderen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen unter Beachtung der Informationssicherheitsrichtlinie der Universität und der Datenschutzrichtlinie gegeben sein. Hierzu zählt auch das Vorhandensein der dienstlichen Hard- und Software. Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Für die Gewährung von Homeoffice sind selbstverständlich die urlaubsbedingten Abwesenheiten von Kolleg*innen und die Sicherstellung des Dienstbetriebes zu berücksichtigen.

Für Mitarbeiter*innen, die die Voraussetzungen für Homeoffice erfüllen und aus Hygienegründen nicht vor Ort tätig sein können, gelten darüber hinaus unverändert diese Regelungen:

• Mitarbeiter*innen, die an der Zeiterfassung teilnehmen, erfassen ihre tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten möglichst zeitnah selbständig über ESS. Soweit dies aus dem Homeoffice aus technischen Gründen nicht möglich ist, sind die Zeiten zunächst zu notieren und bei der nächsten Anmeldung im System vor Ort nachzuerfassen.

• Mitarbeiter*innen, die Betreuungspflichten zu übernehmen haben, dürfen Ihre Tätigkeiten in Absprache mit der Führungskraft coronabedingt in Abweichung von der Dienstvereinbarung auch außerhalb des Gleitzeitrahmens leisten. Nacht-, Samstags- und Überstundenzuschlägen fallen jedoch nicht an. Für die Erfassung ist es erforderlich, dass diese Personen an die Personalabteilung (personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de) durch die Führungskraft gemeldet werden. Dabei sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere die einzuhaltenden Ruhezeiten zwingend zu beachten.

• Der Aufbau von Gleitzeitguthaben ist im Homeoffice möglichst zu vermeiden. Sofern ein*e einzelne*r Mitarbeiter*in, eine Gruppe von Mitarbeiter*innen oder eine Einrichtung dienstlich begründete Mehrarbeit leisten soll, so ist von der zuständigen Führungskraft ein Antrag auf Überstunden an die Personalabteilung (personalorganisation@zvw.uni-goettingen.de) zu stellen.

• Sofern Sie teilweise vor Ort und teilweise im Homeoffice arbeiten, gelten die Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Homeoffice nicht als Arbeitszeit.

Erläuterungen Risikogruppe:

Für Personen, die nach RKI als Risikopersonen zählen, gilt unverändert die folgende Regelung:

• Risikogruppen sollte das Fernbleiben vom Arbeitsplatz ermöglicht werden, wenn dort die empfohlenen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können. Hier ist besonders die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen oder, wenn dies nicht möglich ist, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aller beteiligten Personen zu berücksichtigen. Büroarbeitsplätze in einem Einzelbüro stellen beispielsweise kein Infektionsrisiko dar.

• Wenn Führungskräfte ihren Mitarbeiter*innen (auch studentischen Hilfskräften) einen sicheren Arbeitsplatz anbieten können, besteht auch für Risikogruppen keine Notwendigkeit, dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Bei Fragen zur Einschätzung der Erkrankung eines*r Beschäftigten und/oder zur Gestaltung eines möglichst sicheren Arbeitsplatzes bietet der Betriebsärztliche Dienst Beratung für Führungskräfte und Beschäftigte an.

• Eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Person zur Risikogruppe gehört, ist für sich nicht ausreichend, um eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Vielmehr bedarf es einer Stellungnahme des Betriebsärztlichen Dienstes.

Allgemeine Erläuterungen:

Soweit eine einrichtungsinterne Regelung ausnahmsweise dazu führt, dass eine auf bestimmte Zeit festgelegte Verschiebung der Funktionszeit (zum Beispiel um eine Art Schichtbetrieb zu gewährleisten) der Zustimmung des Personalrates bedarf, ist die wie gewohnt durch die Personalabteilung einzuholen.

Die vorstehenden Regelungen werden kurzfristig angepasst, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen und die rechtlichen Regelungen dies erforderlich machen.

Für Fragen zur möglichen Ausgestaltung der Vor-Ort-Arbeitsplätze im Hinblick auf zu beachtende Sicherheitsvorkehrungen stehen Ihnen die Stabsstellen Sicherheitswesen/Umweltschutz und/oder Betriebsärztlicher Dienst zur Verfügung. Arbeitsrechtliche Fragen richten Sie wie immer gern an die Personalabteilung.

Die bisher gewonnenen positiven Erfahrungen (Homeoffice, Telearbeit, Mobiles Arbeiten) sollten genutzt werden, um für alle Beteiligten Verbesserungen zu erreichen.
Eine Dienstvereinbarung Telearbeit wird in nächster Zeit abgeschlossen.

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Hintergrundinformationen zum "wissenschaftlichen Dienst" und Befristungen / Information on fixed-term contracts for researchers

Unter der Kategorie „wissenschaftlicher Dienst“ beziehungsweise „wissenschaftliche Mitarbeiter*innen“ werden arbeits- und hochschulrechtlich zahlreiche unterschiedliche Beschäftigtengruppen zusammengefasst.

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz findet sich eine Definition für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Danach erbringen diese Personen wissenschaftliche Dienstleistungen, indem sie weisungsgebunden an der Aufgabenerfüllung der Hochschule, insbesondere in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung mitwirken. Ihnen kann auch die Vermittlung von Fachwissen, praktischen Fertigkeiten und wissenschaftlicher Methodik als wissenschaftliche Dienstleistung in der Lehre übertragen werden. Einstellungsvoraussetzung ist im Regelfall ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

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Deutsch-indischer Kulturaustausch / Dialogue between Germany and India

Deutsch-indischer Kulturaustausch / Dialogue between Germany and India

Göttingen International lädt alle interessierten Mitarbeiter*innen zu einem deutsch-indischen Kulturaustausch ein: Ein dreiteiliger, virtueller Workshop bietet ein Forum für das Kennenlernen der Kultur des jeweiligen Gastlandes. Über interaktive Übungen, Fallbeispiele und Gruppenarbeiten wird es den Teilnehmer*innen möglich, in einen intensiven Dialog über die deutsche und indische Kultur zu treten. Ziel ist es, sich anhand von Fragen zu Werten, kulturellen Orientierungen und Praktiken der kulturellen Prägung von Verhaltensweisen bewusst zu werden. Diese Reflexion soll zu einem besseren Verständnis der jeweiligen Gastkultur führen und den professionellen Umgang miteinander erleichtern.

Der Workshop findet in virtuellen Sitzungen am 8., 15. und 22. Oktober 2020, jeweils von 11 bis 13 Uhr, statt. Die Themen sind Selbst- und Fremdwahrnehmung, Vorstellen und Kennenlernen der eigenen Kultur und der Kultur des Partnerlandes (erste Sitzung), Arbeitsweisen und Kommunikationsstile (zweite Sitzung) sowie Werte und Grundannahmen in der indischen und deutschen Kultur (dritte Sitzung).

Die Teilnahme ist kostenlos; für die Universität Göttingen stehen zwölf Plätze zur Verfügung. Bitte registrieren Sie sich verbindlich bis zum 22. September 2020 unter: https://uni-goettingen.zoom.us/webinar/register/WN_Az8gxFdJS4O5Q_J8UbtOhg. Je nach Gesamtzahl der Teilnehmer*innen kann es zur Aufteilung in zwei Gruppen (mittwochs und donnerstags) kommen.

Der Workshop wird im Rahmen des Projekts NAMASTE+ angeboten, einem Mobilitäts- und Kooperationsprojekt zwischen der Universität Göttingen und zwölf indischen Partnerhochschulen. 

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Informationen für Studierende
Information for students

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Unterstützung für Incomings während der Quarantäne / Students help Students during quarantine

Unterstützung für Incomings während der Quarantäne / Students help Students during quarantine

Auch in diesem Herbst kommen viele internationale Student*innen nach Göttingen. Wie alle Internationalen werden sie vor der Herausforderung stehen, sich in einem neuen Umfeld in einer oft noch wenig vertrauten Sprache orientieren zu müssen. Trotz der aktuellen Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten werden sich manche zudem in Selbstisolation, einige auch in eine zweiwöchige Quarantäne begeben müssen – ohne dass sie ein deutsches Bankkonto hätten eröffnen oder ein Netzwerk aus Freunden und Bekannten hätten aufbauen können, das sie in dieser Zeit unterstützt. Die Situation wird dadurch erschwert, dass es in Göttingen kaum Lieferdienste für Lebensmittel gibt.

Wer Interesse hat, Incoming-Studierende zu unterstützen, Supermarkt-Einkäufe für neue Kommiliton*innen zu übernehmen, die in Selbstisolation oder Quarantäne in ihrer Wohnung ausharren müssen, oder bei anderen Fragen zu helfen, kann sich ab sofort in der Facebook Gruppe "Students help students during quarantine" registrieren. So können Sie dazu beitragen Unsicherheiten abzubauen und Ihren Kommiliton*innen durch diese stressigen Zeiten helfen. Vielleicht ergibt sich daraus ja auch der ein oder andere Kontakt, der über die ersten Wochen hinaus hält. 

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Orientierung für Internationale Studienanfänger*innen / Orientation for international freshers

Welcome to Göttingen!!! Für alle internationalen Studierenden, die neu in Göttingen sind, gibt es jetzt ein online-Orientierungsangebot. Unter https://www.uni-goettingen.de/de/623575.html finden Sie Infos rund um Studium, Leben und Wohnen in Göttingen – anschaulich in Videos und Präsentationen verpackt. Möglichkeiten zum Live Chat, Hilfe bei der Studienorganisation sowie ein virtueller Rundflug über Ihre neue Lieblingsstadt runden das Angebot ab. Wir hoffen, dass Sie sich bei uns von Anfang an zu Hause fühlen.

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Deutschland- und Niedersachsenstipendium / Germany and Lower Saxony Scholarships

Deutschland- und Niedersachsenstipendium / Germany and Lower Saxony Scholarships

Noch bis zum 30. September können sich Studierende für ein Deutschlandstipendium oder ein Niedersachsenstipendium bewerben. Bei Erfolg erhalten sie mit dem Deutschlandstipendium ein Jahr lang 300 Euro pro Monat sowie ein Angebot an Kursen und Workshops. Das Niedersachsenstipendium umfasst eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro. Das Geld hierfür stellt das Land Niedersachsen bereit.

Bewerben können sich alle Studierenden der Universität Göttingen mit Ausnahme der Promotionsstudierenden. Wer das Studium zum Wintersemester 2020/2021 in Göttingen aufnimmt, kann sich nach der Einschreibung bewerben. Die Stipendien werden nicht auf das BAföG angerechnet. 

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Proband*innen zur Entwicklung einer Plattform zur Anerkennung von Studienleistungen gesucht

PIM ist eine Plattform für internationale Studierendenmobilität, die von der Universität Göttingen mitentwickelt wird. Unter anderem soll die Anerkennung von Studienleistungen aus Auslandssemestern mit Hilfe von PIM vereinfacht werden. Das Projektteam sucht Studierende, die an User-Interviews zum Thema teilnehmen oder Prototypen des digitalen Services testen. Interviews und Tests finden zwischen dem 22. September und dem 30. Oktober 2020 statt. Mit den Rückmeldungen soll die Plattform weiter ausgestaltet werden.

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Interkulturelles Kompetenzzentrum: Neues Virtual Team-Projekt online / Learn and Work Together in a New Virtual Team Project Online

Im kommenden Wintersemester bietet das Interkulturelle Kompetenzzentrum eine neue Workshop-Reihe im Virtual Exchange-Format an. Teilnehmende Studierende haben Gelegenheit, in internationalen Teams zu Kultur und Kommunikation sowie zu Arabisch-Westlichen Kulturbeziehungen zu arbeiten und ihre interkulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dies findet statt in synchronen Videokonferenzen und asynchronen Einheiten zwischen den Sitzungen. Alle Sitzungen werden online und in englischer Sprache mit den Partneruniversitäten McMaster/Kanada und ISET Béja/Tunesien durchgeführt. Los geht es mit den Aufgaben ab Mitte September.

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Praxisbörse Vorträge

Online-Vorträge der Praxisbörse / Online Talks of our Career Fair

Bewerbungstipps von den Profis abgreifen oder einen Blick hinter die Kulissen von Unternehmen werfen? Ob Lokaljournalismus, Rechtsberatung, Gründung eines Start-ups oder Arbeiten im internationalen Konzern – in den Vortragsaufzeichnungen der PraxisBörse 2020 erhalten Sie exklusive Einblicke. Mit rund 1.200 registrierten Besucher*innen war die erste virtuelle Praxisbörse im Juni diesen Jahres ein voller Erfolg mit vielen Vorträgen rund um Karrieremöglichkeiten und den Bewerbungsprozess. Viel Spaß beim Stöbern: www.uni-goettingen.de/praxisboerse

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Allgemeine Informationen
General information

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Eckpunkte zur O-Phase / Regulations for Orientation Week

In dieser Woche wurde auf den Corona-Info-Seiten ein Papier veröffentlicht, in dem Eckpunkte zur Durchführung von O-Phasen im Wintersemester 2020/21 festgelegt sind.

Eckpunkte zur Durchführung der O-Phase im Wintersemester 2020/21
(PDF, 16.09.2020)
 

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Kinder-Notfallbetreuung der Universität / Emergency childcare at the University

Im Sommersemester 2020 erfolgte Corona-bedingt eine Anpassung der universitären Kinder-Notfallbetreuung, die vorerst wieder aufgehoben wird. Ab sofort steht wieder das ursprüngliche Angebot „Kinderbetreuung in Notfällen und Randzeiten“ zur Verfügung, das heißt es gibt keine Corona-bedingten Beschränkungen mehr bei den Anspruchsberechtigten. 

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Georgia-Augusta-Dialog / Exzellenzcluster – Benchmark und Good Practices

Im Portal “Georgia-Augusta-Dialog” ist jetzt die angekündigte Zusammenfassung der Ergebnisse einer größeren Recherche der Abteilung Forschung zu den 2019 bewilligten Exzellenzclustern eingestellt worden. Sie verdeutlicht die Bedingungen für erfolgreiche Exzellenzcluster. Die Diskussion zu dieser Analyse und zum Strategiepapier von Präsident Reinhard Jahn ist weiter offen und alle Universitätsangehörigen sind zur Teilnahme eingeladen.

Die Analyse steht nun als Material im Ausgangsbeitrag zur Verfügung.

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24. September: Zukunftsforum / Future forum

24. September: Zukunftsforum / Future forum

In was für einer Universität wollen wir arbeiten und studieren? Wie wollen wir geführt werden? Wo wollen wir als Universität hin? Ihre Meinung ist gefragt: Alle Student*innen und Beschäftigten der Universität Göttingen sind herzlich eingeladen zum Zukunftsforum der Universität Göttingen am Donnerstag, 24. September 2020, von 14 bis 17 Uhr auf Zoom.

Die Expert*innen Prof. em. Dr. Wolfgang Lücke, ehemaliger Vizepräsident für Lehre und Studium der Universität Göttingen und ehemaliger Präsident der Universität Osnabrück, und Dr. Christian Schneijderberg vom International Centre for Higher Education Research Kassel werden dabei jeweils eine praktische und eine theoretische Perspektive einbringen. Prof. Dr. Margarete Boos, ehemalige Senatorin, und Anika Bittner, studentische Senatorin und Mitinitiatorin der Veranstaltung, ergänzen jeweils die universitätsinterne Sicht verschiedener Statusgruppen. Die Teilnehmer*innen können die Diskussion der Expert*innenrunde interaktiv mitgestalten.

Das Zukunftsforum wird federführend von Mitgliedern des Senats organisiert. Eine Anmeldung ist erforderlich. Mehr Infos und das Formular zur Anmeldung  www.uni-goettingen.de/zukunftsforum

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Göttinger Zivilcouragepreis / Civil Courage Award

Göttinger Zivilcouragepreis / Civil Courage Award

Wer Menschen in Gefahr hilft und gegen körperliche wie verbale Angriffe in Schutz nimmt, zeigt Zivilcourage. Couragiertes Handeln kann ebenso bedeuten, sich zunächst in Sicherheit zu bringen und Hilfe zu organisieren. Sie kennen jemanden, die oder der couragiert gehandelt hat? Das Ganze ist in Göttingen passiert oder es waren Göttinger*innen beteiligt? Dann können Sie diese Person ab sofort für den diesjährigen Göttinger Zivilcouragepreis vorschlagen. Noch bis zum 16. Oktober 2020 haben Sie Zeit, Ihre Nominierung abzugeben.

Der Präventionsrat für die Stadt Göttingen und die Bürgerstiftung Göttingen würdigen mit der Verleihung Menschen, die „Gesicht zeigen“, und die durch ihr verantwortungsvolles Verhalten ein Vorbild für andere geben. Der Göttinger Zivilcouragepreis 2020 ist mit bis zu 2.000 Euro dotiert.

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Sport: Digitaler Hochschullauf und Kinderferiencamps / Digital university run and sports camps for children in the autumn school break

Sport: Digitaler Hochschullauf und Kinderferiencamps / Digital university run and sports camps for children in the autumn school break

Melden Sie sich jetzt an für den Digitalen Hochschullauf am Sonntag, 20. September 2020. Unter dem Motto „Eine*r für alle, jede*r für sich“ treten die Mitgliedshochschulen des allgemeinen deutschen Hochschulsportverbands (adh) gegeneinander an und versuchen, in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr möglichst viele Kilometer zu erlaufen. Alle interessierten Studierenden und Beschäftigten sind aufgerufen, in 60 Minuten so viele Kilometer wie möglich zu laufen – auch gehen ist erlaubt. Prämiert werden die besten Einzelleistungen sowie die aktivste Hochschule. Der Göttinger Hochschulsport hat für alle Teilnehmenden den ganzen Sonntag über verschiedene Lauftreffs zum Mitmachen organisiert.

Kinderferiencamps
Die Herbstferien nahen und Urlaub ist nicht? Melden Sie Ihre Kinder doch zu einem Sportcamp an. Der Göttinger Hochschulsport bietet einwöchige Sport- oder Fußballcamps für Kinder verschiedenen Alters an. Im Roxx kommen junge Kletterfans auf ihre Kosten.

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Impressum

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Universität Göttingen | Der Präsident vertreten durch die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Postanschrift: Universität Göttingen | Öffentlichkeitsarbeit | Wilhelmsplatz 1 | 37073 Göttingen

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@uni-goettingen.de

Internet: www.uni-goettingen.de